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„Kleine Fächer – Große Potentiale“: Richtlinie zur Förderung von wissenschaftlichem Nachwuchs in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern

Ausschreibung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Deutschland verfügt traditionell über eine starke Forschung in den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften, die hohe internationale Anerkennung erfährt. Einen besonderen Beitrag leisten in diesem Bereich die sogenannten „Kleinen Fächer“ (darunter auch die Kanadistik; eine vollständige Liste der „Kleinen Fächer“ finden Sie hier). Kleine Fächer sind in sich wertvoll. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des vielfältigen universitären Fächerspektrums und prägen die Wahrnehmung und Wertschätzung deutscher Universitäten im Ausland. Gerade Kleine Fächer können in einem hohen Maße zur Profil- und Strukturbildung einer Universität beitragen. Sie besitzen besondere Kompetenzen in der interdisziplinären Zusammenarbeit und fördern mit ihren weltweiten Partnerschaften die internationale Vernetzung der deutschen Universitäten.

Kleine Fächer gewährleisten durch ihre Vielfalt die Fähigkeit des wissenschaftlichen Systems, auf wechselnde geopolitische, gesellschaftliche und technologische Herausforderungen und auf neue politisch und wirtschaftlich relevante Entwicklungen zu reagieren. Sie liefern eine Fülle an Wissen über kulturelle, wirtschaftliche und soziale Entwicklung und schaffen so wichtige Grundlagen für Entscheidungen zu aktuellen Herausforderungen.

Wissenschaftler_innen aus Kleinen Fächern arbeiten an Forschungsprojekten zur Erschließung, Sicherung, Vergegenwärtigung und Aufarbeitung unseres kulturellen Erbes, operieren dabei auf modernen Grundlagen und bilden zeitliche und gesellschaftliche Wissensbrücken aus. Ihre Forschung sichert die Kenntnis der Vergangenheit und bildet einen wichtigen Grundstein für die Forschung zu globalen Herausforderungen der Moderne.

Kleine Fächer können Großes leisten! Deshalb trägt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) – aufsetzend auf den Leistungen der Universitäten und der Länder – durch seine Förderprogramme bereits in erheblichem Maße zur Stärkung der Kleinen Fächer bei.

Damit die Vielfalt und Diversität dieser wichtigen Gruppe der Fächer weiterhin gestärkt wird und ihre Besonderheiten eine adäquate Beachtung und Sichtbarkeit finden, möchte das BMBF die Zukunftsträger_innen der Kleinen Fächer, Nachwuchswissenschaftler_innen mit ihren innovativen Forschungsideen unterstützen und dabei die Forschungsrahmenbedingungen der Kleinen Fächer stärken.

Gegenstand der Förderung sind Forschungsvorhaben (Einzelvorhaben) an Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die relevante Fragestellungen der geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächer gegebenenfalls in einem interdisziplinären Rahmen adressieren, zur weiteren Qualifizierung sowie Förderung der wissenschaftlichen Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftler_innen geeignet sind, Kooperationen und Vernetzungen fördern und das jeweilige Fach stärken.

Die Förderung ermöglicht die Durchführung eines selbst gewählten Forschungsvorhabens an einer deutschen Universität oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Die Nachwuchswissenschaftler_innen entscheiden frei, wo ihnen in Deutschland die besten Rahmenbedingungen für ihre Arbeit geboten werden. In den Jahren 2016, 2017 und 2018 werden jeweils bis zu zehn Forschungsvorhaben von Nachwuchswissenschaftler_innen zur Förderung ausgewählt. Die Förderung beträgt pro Vorhaben bis zu 100 000 € jährlich (somit maximal 300 000 € für drei Jahre).

Erwartet wird eine nachhaltige Nutzung der wissenschaftlichen Ergebnisse, die für die Wissenschaftscommunity und die breite Öffentlichkeit sichtbar und zugänglich gemacht werden sollten. Neben Publikationen umfasst dies auch geeignete Maßnahmen zum Wissenstransfer wie Seminare, Konferenzen und Kolloquien. Zur Sicherstellung einer späteren wissenschaftlichen Nutzung der Forschungsergebnisse ist ein frühzeitiger nationaler und internationaler Austausch auch transdisziplinär explizit gewünscht.

Nicht gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die keine innovativen Ansätze erkennen lassen, reine Machbarkeitsstudien oder Literaturüberblicke sowie Ansätze, die nicht über den aktuellen Forschungsstand hinausgehen.

Detaillierte Informationen zu Bewerbungsvoraussetzungen, Zuwendungsbestimmungen, Auswahlverfahren etc. finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.